05.03.06.07 (Bayern) Instandhaltung von elektrischen/elektronischen Anlagen 1
- Laufende Nr
- 233
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.06
- SYS_4
- 05.03.06.07
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelbau und Instandhaltung
- ERAAA
- Instandhaltung von elektrischen/elektronischen Anlagen 1
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 6
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Aufgabe umfasst das Durchführen von teilweise schwierigen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an elektrischen/elektronischen Anlagen der Haus- und Betriebstechnik. Instandsetzung aufgrund von Störungsmeldungen. Untersuchung und Ermittlung von Störungsursachen auch mit Hilfe von Diagnosesystemen. Hierzu gehört Fehler und Störungen an elektrischen/elektronischen Anlagen anhand der Meldungen beurteilen, Reparatur- bzw. Austauschumfänge festlegen. Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen. Darüber hinaus bei umfangreichen Reparaturen, Umbauten und Neuanfertigungen unterstützen und mitarbeiten, durchführen von Wartungsarbeiten nach Wartungsplänen. Dokumentation der Schadensmeldung und Reparaturdurchführung.
BBG
Die Beurteilung der Reparaturumfänge, die dafür notwendige Teilebeschaffung und die Ausführung der Reparatur- und Wartungsarbeiten erfordern in der Regel eine mindestens 3-jährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Elektroniker/-in). Zusätzlich ist fachspezifische Erfahrung erforderlich.